19.01.2021 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Eine Gehaltserhöhung sorgt zwar meist für mehr Zufriedenheit, ist für den Apotheker aber auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Betrieblich wesentlich günstiger und für die Mitarbeiter ebenso attraktiv ist die Gestellung von hochwertigen Smartphones – auch zur privaten Nutzung. Neben finanziellen Vorteilen für die Mitarbeiter schafft dies eine gewisse Bindung an die Apotheke. Denn bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss das Smartphone an den Apotheker zurückgegeben werden. AH informiert, wie ...
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18.01.2021 · Fachbeitrag ·
Personal
Personalmangel ist eines der drängendsten Themen für Apothekeninhaber. Doch wie überzeugen sie passende Kandidaten, ausgerechnet zu ihnen und ihrem Team zu kommen? Eine detaillierte anonyme Umfrage in ...
13.01.2021 · Fachbeitrag ·
Strafrecht
Trotz rechtskräftiger Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornografie kann einem Apotheker eine Approbation nicht mit sofortiger Wirkung vorläufig entzogen werden. Vielmehr muss der Ausgang des ...
12.01.2021 · Nachricht · CPA
Gegen Coronaviren schützen FFP2-Schutzmasken, die an einem CE-Kennzeichen und einer vierstelligen Nummer dahinter erkennbar sind. Aber Apotheken dürfen auch andere Masken abgeben, beispielsweise die KN95-Schutzmasken aus China, sofern diese in Deutschland verkehrsfähig sind. Das Vorurteil, dass KN95-Masken „Schrottmasken“ wären, ist falsch.
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08.01.2021 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Durch das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) wurde der neue Absatz 5g in § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V eingefügt. Dieser legt fest, dass Apotheken die Botendienstgebühr in Höhe von 2,98 Euro ...
06.01.2021 · Nachricht · Arbeitsrecht
Zu Jahresbeginn sind in 15 von 17 Kammerbezirken die Gehälter für tarifgebundene Angestellte und die Ausbildungsvergütung für den Berufsnachwuchs um 1,5 Prozent gestiegen.
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05.01.2021 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Zwischen dem 01.01. und dem 15.04.2021 sollen zwei Berechtigungsscheine für die Abgabe von je sechs Schutzmasken von den Krankenkassen an die berechtigten Versicherten verschickt werden. Die Apotheke erhält je abgegebenem Sechserpack vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) 36 Euro. Die Versicherten müssen je Bezugsschein einen Eigenanteil von 2 Euro leisten. Diese Eigenbeteiligung wird der Apotheke auf den Erstattungsbetrag angerechnet. AH berichtet, was Apotheken bei der Abrechnung beachten müssen.