Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Apothekervergütung

    Notdienstpauschale für das II. Quartal 2021 beträgt 372,40 Euro

    | Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss ‒ unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) ‒ für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der Geschäftsführende Vorstand des DAV e. V. aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 372,40 Euro für das II. Quartal 2021 festgesetzt und beschlossen. |

     

    Im Vergleich zum Vorquartal I/2021 sank die Notdienstpauschale von 377,92 EUR um 5,52 EUR (minus 1,46 Prozent). Im zweiten Quartal wurden 176.573.827 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 0,9 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (I/2021) und um 6,02 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahrs (II/2020).

     

    Quelle

    • NNF
    Quelle: ID 47642720