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  • · Nachricht · Arznei- und Hilfsmittelversorgung

    Sonderregelungen bis zum 25.11.2021 verlängert

    | Der Bundestag hat festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite noch weiter fortbesteht. Alle Sonderregelungen bei der Abgabe von Arznei- und Hilfsmitteln, die das Fortbestehen der epidemischen Lage als Voraussetzung haben, gelten damit erst einmal bis zum 25.11.2021, sofern das Fortbestehen der epidemischen Lage nicht vorher aufgehoben wird. |

    Quelle: ID 47625296