Die Übergangsfrist zur Nutzung der Pseudoarztnummer „4444444“ plus zweistelligem Fachgruppencode bei der Ausstellung von BtM- und T-Rezepten im Entlassmanagement wurde durch den Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen noch einmal bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Apotheke hat dabei keinerlei Prüfpflicht.
Der vorliegende externe Betriebsvergleich steht ganz im Zeichen der Coronapandemie. Wie in den vorangegangenen Jahren ist die Anzahl an Apotheken weiter geschrumpft. Dies sorgt einmal mehr für eine Umverteilung des ...
Im Jahr 2020 fanden pandemiebedingt viele Fortbildungen für Apotheker und pharmazeutisches Personal online statt. Insgesamt wurden von den Apothekerkammern und -verbänden 1.176 Online-Veranstaltungen angeboten, das ...
Alle zwei Monate geben drei interessante Persönlichkeiten Input zu apotheken- und führungsrelevanten Themen. Keine langen und monotonen Vorträge, kein langes „Blabla“, sondern konzentrierter Input.
Führen Apotheker Grippeschutzimpfungen durch oder überlassen sie Patienten Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch, erbringen sie damit einen von der Umsatzsteuer befreiten Umsatz (Schreiben des ...
Im Jahr 2020 waren 16,7 Mio. Rabattarzneimittel nicht verfügbar. Damit blieben die Lieferengpässe in Apotheken auf einem ähnlich hohen Niveau wie im Vorjahr (18,0 Mio.). Das zeigt eine Auswertung des Deutschen ...
Die Verblisterung für stationäre Pflegeeinrichtungen ist mittlerweile fest etabliert. Auch wenn es hier immer noch großes Potenzial gibt, lohnt sich der Blick auf andere Kundengruppen für das Verblistern, ...