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  • 28.10.2021 · Fachbeitrag · Digitaler Impfnachweis

    Bescheinigung von Booster-Impfungen jetzt möglich

    | Bei der Ausstellung digitaler Impfzertifikate gibt es nun auch die Möglichkeit, Booster-Impfungen zu bescheinigen. Dazu stehen unter dem Punkt „Dosis“ nun nicht mehr nur die Angaben „1/2“ und „2/2“ (bzw. „1/1“ bei digitalen Impfzertifikaten für Genesene) zur Auswahl, sondern zusätzlich noch „2/2-Booster“, „3/3-Booster“ und „4/4-Booster“. Der „4/4-Booster“ kommt momentan noch nicht zum Einsatz – diese Auswahlmöglichkeit wurde vorausschauend für die Zukunft eingerichtet. |