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  • 19.10.2021 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Widerruf der Approbation rechtfertigt nicht die Anordnung der sofortigen Vollziehung

    | Selbst die offensichtliche Rechtmäßigkeit eines Approbationswiderrufs rechtfertigt nicht die Anordnung der sofortigen Vollziehung (Oberverwaltungsgericht [OVG] Saarland, Beschluss vom 23.04.2021, Az. 1 B 358/20). |