14.04.2023 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Ein Apothekeninhaber besucht jeden Mittwoch in der Mittagspause ein Restaurant, das sich in der Nähe seiner Apotheke befindet. An dem Restaurantbesuch dürfen auch die eigenen Mitarbeiter teilnehmen, wenn es Gesprächsbedarf gibt. Das Essen der Mitarbeiter übernimmt dann der Apotheker. Ob es sich bei dem Vorteil durch die Essensgewährung für die Arbeitnehmer um Arbeitslohn handelt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
13.03.2023 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Sofern ein Apotheker von einem Ausfall seines Rezeptabrechners betroffen ist, stellen sich neben den rein vertrags-, berufs- und insolvenzrechtlichen Fragen auch solche nach der ertrag- und insbesondere ...
14.02.2023 · Nachricht · Ungewisse Verbindlichkeiten
Wer ein Bonuspunkte-Programm auflegt, muss auch damit rechnen, dass Kunden die Boni irgendwann in Anspruch nehmen. Der Unternehmer darf deshalb für die Verpflichtung aus einem solchen Kundenbindungsprogramm eine ...
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13.02.2023 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Apotheker und deren Angestellte konnten bis 2022 regelmäßig eine Homeoffice-Pauschale und teilweise sogar ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, doch ab 2023 greifen gravierende Änderungen. Zwar wurde der Abzug einer Homeoffice-Pauschale erheblich verbessert, im Gegenzug ist jedoch der Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers nahezu unmöglich geworden. AH erläutert, welche steuerlichen Spielregeln ab diesem Jahr gelten.
24.01.2023 · Nachricht · Umsatzsteuer
Gibt eine Krankenhausapotheke nicht patientenindividuell hergestellte (Fertig-)Medikamente ab, die integraler Bestandteil einer Therapie sind, ist dieser Umsatz als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener ...
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18.01.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Apotheken können die betriebliche Krankenversicherung (bKV) zur Mitarbeitergewinnung sowie -bindung einsetzen und außerdem von der Gesundheit der Belegschaft profitieren. Das große Plus der bKV: Richtig ausgestaltet ...
06.01.2023 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Die Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung haben sich auch 2023 geändert. Alle praxisrelevanten Eckdaten finden Sie unter der Abruf-Nr. 48978909 .