04.01.2024 · Nachricht · Steuerkalender
Clevere Steuerzahler nutzen für die Zahlung der jeden Monat fälligen Lohnsteuer die dreitägige gesetzliche Schonfrist. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen geht das nicht. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Damit Sie alle Termine 2024 im Blick haben, hat „AH Apotheke heute“ diese zusammen mit den zulässigen Schonfristen für Sie übersichtlich in einem Steuerkalender zusammengefasst.
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15.12.2023 · Fachbeitrag ·
Stellungnahme zum Beitrag aus AH 10/2023, Seite 18
Der Beitrag „So nutzen Sie schenkungsteuerliche Freibeträge bei der Verpachtung einer Apotheke aus“ aus AH 10/2023 hat in der Leserschaft einige Reaktionen ausgelöst, auf die wir neben der grundsätzlichen ...
31.10.2023 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Der Jahreswechsel naht und wenn Sie bis zum 31.12. handeln, können Sie für das zurückliegende Jahr 2023 noch einiges an Steuern sparen, z. B. indem Sie begünstigte Ausgaben leisten. AH stellt Ihnen drei lukrative ...
30.10.2023 · Nachricht · Steuertipps
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seine Broschüre mit Steuertipps für Existenzgründer aktualisiert (Stand: April 2023). Die 72-seitige Broschüre enthält z. B. Informationen zum Gründungszuschuss und zeigt, wie eine umsatzsteuerliche Rechnung aussehen muss. Die Broschüre kann unter www.iww.de/s6252 heruntergeladen werden.
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23.10.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Nahezu jede Apotheke ist früher oder später mit dem Notdienst dran. Das Problem ist: Die Arbeit fällt auch an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht an, weshalb Mitarbeiter meist ungern den Notdienst übernehmen.
30.08.2023 · Fachbeitrag ·
Der praktische Fall
Nach § 16 Abs. 3b Einkommensteuergesetz (EStG) liegt keine Betriebsaufgabe bei einem ruhenden Betrieb vor, solange keine Aufgabe erklärt wurde und das Finanzamt keine Kenntnis von einer tatsächlichen ...
23.08.2023 · Fachbeitrag ·
Umgang mit dem Finanzamt
Zwangsgelder führen zu zusätzlichen und unnötigen Belastungen. Gut zu wissen ist es daher, dass Apotheker diesen Extraabgaben aus dem Weg gehen können. Und das ist nicht nur möglich, solange das Zwangsgeld noch nicht festgesetzt wurde, sondern auch nach dem Erhalt des Bescheids über die Festsetzung eines Zwangsgelds. Die Devise lautet dann: Nicht zahlen, sondern schnellstens handeln!