24.02.2015 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Zieht ein Arbeitnehmer vom Arbeitsort weg in eine weiter entfernt liegende Familienwohnung und behält die bisherige Wohnung als Zweitwohnung am Arbeitsort, wird mit dem Wegzug ein doppelter Haushalt begründet. Ab diesem Zeitpunkt kann der Arbeitgeber drei Monate lang Mehraufwendungen steuerfrei nach § 3 Nr. 16, § 4 Abs. 5 Nr. 5 Sätze 5 und 6 sowie § 9 Abs. 4a Satz 12 Einkommensteuergesetz erstatten (Bundesfinanzhof, Urteil vom 8.10.2014, Az. VI R 7/13, Abruf-Nr. 173770 ).
24.02.2015 · Fachbeitrag ·
Vermietung
Für die Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist es nicht entscheidend, ob der Steuerpflichtige rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts ist. Vielmehr ist maßgebend, wer den ...
24.02.2015 · Fachbeitrag ·
Außergewöhnliche Belastungen
Ab dem Veranlagungszeitraum 2015 können Aufwendungen für den Unterhalt nur noch dann als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn der Leistende in seiner Steuererklärung die Identifikationsnummer der ...
24.02.2015 · Fachbeitrag ·
Grunderwerbsteuer
Nordrhein-Westfalen hat die Grunderwerbsteuer erhöht, um den Haushalt weiter zu konsolidieren. Seit 1. Januar 2015 beträgt sie 6,5 statt wie bisher 5 Prozent. Auch im Saarland werden seit diesem Jahr 6,5 Prozent (bisher 5,5 Prozent) erhoben.
24.02.2015 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
Die Frage der ordnungsgemäßen Kassenführung ist stets ein Thema bei bargeldintensiven Betrieben wie Apotheken, Einzelhandel und Gastronomie und regelmäßig Streitthema im Rahmen von Betriebsprüfungen.
24.02.2015 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Erfahrungen aus den letzten Lohnsteueraußenprüfungen zeigen, dass die Prüfer verstärkt Sachbezüge und Mitarbeiterrabatte im Fokus haben, denn in den meisten Apotheken können die Mitarbeiter Artikel des ...
26.01.2015 · Fachbeitrag ·
Steuern
Für Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, hat das Bundesfinanzministerium ein Merkblatt zur optimalen Steuerklassenwahl für 2015 veröffentlicht. Das Merkblatt kann unter www.iww.de/sl557 heruntergeladen werden.