18.12.2014 · Fachbeitrag ·
Steuerkalender
Die jeden Monat fällige Lohnsteuer sollten Arbeitgeber unter Ausnutzung der gesetzlichen Schonfrist zahlen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Beschäftigungsmonats bezahlt sein. Damit Sie alle Termine 2015 im Blick haben, haben wir diese zusammen mit den zulässigen Schonfristen für Sie übersichtlich zusammengefasst. Den aktuellen Steuerkalender können Sie auf ah.iww.de unter „Downloads/Arbeitshilfen/Steuern“ abrufen.
18.12.2014 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler veröffentlicht, in dem wichtige Fragen zur Lohnsteuer 2015 beantwortet werden. Die Broschüre kann unter www.iww.
18.12.2014 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Freiwillige Sonderzahlungen werden als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn versteuert, sodass oft fast die Hälfte an den Fiskus fließt. Eine steuerfreie Alternative ist die betriebliche ...
25.11.2014 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Auch für Apotheker gilt der alte Grundsatz: Geschenke – insbesondere in der Weihnachtszeit – erhalten die Kundschaft. Damit Ihre Aufwendungen zu den Betriebsausgaben gehören, müssen die Geschenke durch die Apotheke veranlasst sein. Daneben sind weitere Spielregeln zu beachten.
25.11.2014 · Fachbeitrag ·
Werbungskosten
Umzugskosten können Werbungskosten darstellen, sofern sie beruflich veranlasst sind. Für sonstige Umzugskosten – zum Beispiel Kosten für den Abbau bzw. die Installation von Elektrogeräten – sowie für ...
25.11.2014 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Mit den richtigen Gestaltungsüberlegungen und Weichenstellungen im Dezember 2014 können Steuererentlastungen begründet bzw. vorgezogen werden und die Liquidität sowie reibungslose Abläufe in der Apotheke gesichert ...
25.11.2014 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Der Apotheker sieht es gerne, wenn in demselben Gebäude eine oder mehrere Arztpraxen untergebracht sind – sorgen diese doch durch die Ausstellung der Rezepte für gute Laufkundschaft. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf versagte einer Apothekerin jetzt den Vorsteuerabzug für von ihr für Ärzte durchgeführte Umbaumaßnahmen, die diese am gemeinsamen Standort halten sollten (FG Düsseldorf, Urteil vom 23.5.2014, Az. 1 K 1552/13 U, Urteil unter www.dejure.org ).