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  • 18.12.2014 · Fachbeitrag · Steuerkalender

    Steuern und Sozialabgaben: Termine 2015

    | Die jeden Monat fällige Lohnsteuer sollten Arbeitgeber unter Ausnutzung der gesetzlichen Schonfrist zahlen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Beschäftigungsmonats bezahlt sein. Damit Sie alle Termine 2015 im Blick haben, haben wir diese zusammen mit den zulässigen Schonfristen für Sie übersichtlich zusammengefasst. Den aktuellen Steuerkalender können Sie auf ah.iww.de unter „Downloads/Arbeitshilfen/Steuern“ abrufen. |