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  • 25.11.2014 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Neue Umzugskostenpauschalen für 2014 und 2015

    | Umzugskosten können Werbungskosten darstellen, sofern sie beruflich veranlasst sind. Für sonstige Umzugskosten – zum Beispiel Kosten für den Abbau bzw. die Installation von Elektrogeräten – sowie für umzugsbedingte Unterrichtskosten gewährt die Finanzverwaltung Pauschalen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat aktuell die Pauschalen veröffentlicht, die seit 1. März 2014 sowie ab 1. März 2015 gelten (BMF, Schreiben vom 6.10.2014, Az. IV C 5 - S 2353/08/10007, Abruf-Nr. 142983) . |