26.02.2016 · Nachricht · Auslandsreisen
Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsdienstreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer steuerfrei auszahlen kann. Das Schreiben kann unter www.iww.de/sl1746 heruntergeladen werden.
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23.02.2016 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) kann in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden (Bundesfinanzhof ...
23.02.2016 · Fachbeitrag ·
Buchführung
Für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier- oder digitaler Form ist eine Rückstellung zu bilden. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hat in einer Verfügung dargestellt, welche Kosten ...
23.02.2016 · Fachbeitrag ·
Schuldzinsenabzug
Schuldzinsen, die nach der Veräußerung einer zuvor vermieteten Immobilie gezahlt werden, können weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten nicht durch den Veräußerungserlös getilgt werden können. Wurde bei der Finanzierung eine Lebensversicherung zur Sicherheit an die Bank abgetreten, muss deren Rückkaufswert jedoch nicht zur Schuldentilgung eingesetzt werden (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 16.9.2015, Az. IX R 40/14, Abruf-Nr. 182816 ).
23.02.2016 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Bei üblichen Mahlzeitengestellungen während der Auswärtstätigkeit oder der doppelten Haushaltsführung muss im Lohnkonto grundsätzlich der Großbuchstabe „M“ aufgezeichnet und in der elektronischen ...
23.02.2016 · Fachbeitrag ·
Erbrecht
Erbe wird man von selbst. Der Erbe tritt automatisch in die Rechtsstellung des Erblassers ein, ohne hierfür etwas tun zu müssen. Das Erbe muss nicht ausdrücklich angenommen werden. Die Erbschaft fällt kraft Gesetz ...
22.01.2016 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Die ELStAM-Hotline (ELStAM = E lektronische L ohn St euer A bzugs M erkmale) wurde zum 31. Dezember 2015 eingestellt. Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) stehen für die Beantwortung allgemeiner Anfragen zu ELStAM ab 2016 die zuständigen Finanzämter zur Verfügung (BMF, Schreiben vom 11.11.2015, Az. IV A 7 - O 2353/14/10005 :003, Abruf-Nr. 146122) . In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Ansprechpartner.