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  • 23.02.2016 · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Investitionsabzugsbetrag: BMF gewährt die Aufstockung nur unter bestimmten Voraussetzungen

    | Ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) kann in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 12.11.2014, Az. X R 4/13). Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun mitgeteilt, dass es an seiner anderslautenden Auffassung nicht mehr länger festhält und das BFH-Urteil in allen noch offenen Fällen anzuwenden ist (BMF, Schreiben vom 15.1.2016, Az. IV C 6 - S 2139-b/13/10001, Abruf-Nr. 146220 ). |