22.08.2018 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
Die Finanzverwaltung teilt Apotheken wie alle anderen Unternehmen in Größenklassen ein, nach denen u. a. die Häufigkeit einer Betriebsprüfung bestimmt wird. Dabei unterstellt sie, dass größere Betriebe prüfungswürdiger sind als kleinere. Die neuen Abgrenzungsmerkmale, die ab dem 01.01.2019 gelten, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 13.04.2018, Az. IV A 4 - S 1450/17/10001, Abruf-Nr. 200762 ).
21.08.2018 · Fachbeitrag ·
Der praktische Fall
In Zeiten des Fachkräftemangels gilt es, Anreize zu schaffen, um Bewerber für sich zu gewinnen und langfristig zu binden. Gehaltsextras sind da ein probates Mittel. AH zeigt in einem praktischen Fall, welche ...
01.08.2018 · Nachricht · Umsatzsteuer
Gewähren Pharmaunternehmen Rabatte nach § 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel, mindert dies ihre Umsatzsteuerschuld (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 08.02.2018, Az. V R 42/15, Abruf-Nr. 200265 ).
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20.07.2018 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Im Laufe ihres Berufslebens stellt sich auch bei Apothekern regelmäßig die Frage nach einem neuen Fahrzeug. Bei guter Wirtschaftslage locken je nach Geschmack auch etwas teurere Modelle – gepaart mit dem Wunsch, sie möglichst steuerlich abzusetzen. Das Finanzgericht (FG) Berlin hat sich im Herbst 2017 mit der Frage befasst, wann ein Fahrzeug zu teuer wird und die Kosten auch bei lupenreinem Fahrtenbuch teilweise gestrichen werden (FG Berlin, Abruf-Nr. ). AH erklärt, wann Sie mit einer Diskussion mit Ihrem ...
20.07.2018 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
Bereits seit Anfang 2018 besteht für die Finanzbehörde die Möglichkeit einer unangekündigten Kassennachschau. Das ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte, u. a.
20.06.2018 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Umsätze aus Verkäufen über eBay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Dies gilt auch, wenn Ehepartner den Account gemeinsam nutzen (Finanzgericht [FG] ...
20.06.2018 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Der geldwerte Vorteil aus der vergünstigten Nutzung von Fitnessstudios fließt Arbeitnehmern monatlich zu, wenn sie keinen über die Dauer eines Monats hinausgehenden, unentziehbaren Nutzungsanspruch haben. Somit ist die monatliche Freigrenze von 44 Euro anwendbar (Finanzgericht [FG] Niedersachsen, Urteil vom 13.03.2018, Az. 14 K 204/16, Revision zugelassen, Abruf-Nr. 200749 ).