20.06.2018 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Zurechnung von eBay-Verkäufen anhand des Nutzernamens
Umsätze aus Verkäufen über eBay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Dies gilt auch, wenn Ehepartner den Account gemeinsam nutzen (Finanzgericht [FG] Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2017, Az. 1 K 2431/17, Abruf-Nr. 200582 ).
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