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  • 20.06.2018 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Fitnessstudio-Nutzung: geldwerter Vorteil fließt monatlich zu

    | Der geldwerte Vorteil aus der vergünstigten Nutzung von Fitnessstudios fließt Arbeitnehmern monatlich zu, wenn sie keinen über die Dauer eines Monats hinausgehenden, unentziehbaren Nutzungsanspruch haben. Somit ist die monatliche Freigrenze von 44 Euro anwendbar (Finanzgericht [FG] Niedersachsen, Urteil vom 13.03.2018, Az. 14 K 204/16, Revision zugelassen, Abruf-Nr. 200749 ). |