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  • 22.05.2018 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Selbst getragene Krankheitskosten werden nicht berücksichtigt

    Trägt ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger seine Krankheitskosten selbst, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen, können diese Kosten nicht als Beiträge zu einer Versicherung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a Einkommensteuergesetz [EStG] abgezogen werden (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 29.11.2017, Az. X R 3/16, Abruf-Nr. 200580 ).