20.06.2018 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Seit dem 01.10.2016 sind Apotheken bereits dazu verpflichtet, bei Versicherten von Ersatzkassen eine Teststreifenquote von mindestens 55 Prozent einzuhalten. Seitdem hat sich viel ereignet: Es kamen Rabattverträge für Teststreifen hinzu, die Preisgruppen heißen nicht mehr A1, A2 und B, sondern werden nun mit 1, 2 sowie 3 betitelt, und die 55-Prozent-Regel wurde in eine 15- und eine 40-Prozent-Regel unterteilt. AH stellt die aktuelle Situation vor.
14.05.2018 · Fachbeitrag ·
Sonstige Kostenträger
Der Arzneilieferungsvertrag (ALV) zwischen der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. gilt seit dem 01.07.2007. Durch das Gesetz über Rabatte für Arzneimittel wurde eine ...
16.04.2018 · Fachbeitrag ·
Sonstige Kostenträger
Der Arznei- und Hilfsmittelversorgungsvertrag für heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei (PVB) sowie von polizeiärztlichen Diensten der Bundespolizei (BPOL) besteht zwischen der ...
13.03.2018 · Fachbeitrag ·
Sonstige Kostenträger
Der Arznei- und Hilfsmittelversorgungsvertrag für heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamte (PVB) wird stets zwischen den Apothekerverbänden des entsprechenden Bundeslandes und dem Bundesland selbst geschlossen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) sind dies z. B. der Apothekerverband Nordrhein e. V. und der Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. sowie das Land NRW, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW. Im Folgenden wird beispielhaft für alle geschlossenen Verträge stets aus dem Vertrag ...
16.02.2018 · Nachricht · Retaxation wegen Formmängeln, Teil 15
Seit 01.06.2016 ist die Neufassung des Rahmenvertrags nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V vereinbart. Dieser definiert in § 3 Fälle, in denen Retaxationen der Krankenkassen nicht zulässig sind.
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14.02.2018 · Nachricht · Retaxation wegen Formmängeln, Teil 14
Seit 01.06.2016 ist die Neufassung des Rahmenvertrags nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V vereinbart. Dieser definiert in § 3 Fälle, in denen Retaxationen der Krankenkassen nicht zulässig sind.
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13.02.2018 · Fachbeitrag ·
Sonstige Kostenträger
Der Arzneilieferungsvertrag der Bundeswehr wurde am 01.07.1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung (im Vertragswerk als „Bundeswehr“ bezeichnet), und dem Deutschen Apothekerverband e. V. geschlossen. AH gibt einen Überblick über die Regelungen.