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  • · Nachricht · Retaxation wegen Formmängeln, Teil 14

    Veraltete IK der Krankenkasse

    | Seit 01.06.2016 ist die Neufassung des Rahmenvertrags nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V vereinbart. Dieser definiert in § 3 Fälle, in denen Retaxationen der Krankenkassen nicht zulässig sind. Die Regelungen gelten rückwirkend seit dem 23.07.2015. Geeinigt haben sich die Parteien darauf, dass eine Retaxation nicht mehr zulässig ist, wenn das Rezept formale Fehler enthält, die weder die Arzneimittelsicherheit noch die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Das gilt auch für eine veraltete IK der Krankenkasse. |

     

    Gibt eine Apotheke ein Rezept zulasten einer veralteten IK einer Krankenkasse ab, darf dies nicht mehr zu einer Retaxation führen.

    Quelle: ID 45074300