20.06.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Die Herstellung von Rezepturarzneimitteln ist eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Nur durch die Verwendung von Rezepturarzneimitteln kann ggf. eine individuell für den Patienten notwendige Therapie sichergestellt werden. Damit die Abrechnung eines Rezepturarzneimittels nicht zum wirtschaftlichen Risiko für die Apotheke wird, bedarf es aber besonderer Sorgfalt. Eine wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist, ob und ggf. wie Anbruchreste in Ansatz gebracht werden ...
03.06.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Am 30.05.2022 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Alle in der Verordnung ...
06.05.2022 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat die Ausnahmeregelungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Coronapandemie nicht über den 31.03.2022 hinaus verlängert.
05.05.2022 · Fachbeitrag ·
Verordnung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zum 08.04.2022 um Nummer 42b ergänzt: Vitamin E als Monopräparat ist seitdem zur Behandlung von Vitamin-E-Mangel-Ataxie (AVED) erstattungsfähig. AVED ist eine neurodegenerative Erkrankung aus der Gruppe der erblich zerebellären Ataxien.
03.05.2022 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Die Ausnahmeregelung bezüglich der freien Preiskalkulation bei der Abrechnung von Pflegehilfsmitteln nach § 78 Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI wurde noch einmal bis zum 30.06.
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Beitrag
02.05.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelabrechnung
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Sonderkennzeichen, die bei der Rezeptbedruckung in den unterschiedlichsten Situationen im Apothekenalltag zum Einsatz kommen. Einige davon kommen so oft vor, dass die ...
26.04.2022 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Die Übergangsfrist für die Nutzung der Pseudoarztnummer 4444444 plus Fachgruppencode für BtM- und T-Rezepte im Entlassmanagement wurde bis zum 31.12.2022 verlängert. Dies gilt jedoch nur noch für Ärzte in Reha-Einrichtungen und nicht mehr für Ärzte in Krankenhäusern.
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