15.04.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelabrechnung
Da der Lieferengpass von Tamoxifen weiter besteht und mit Importen allein nicht zufriedenstellend Abhilfe geschaffen werden kann, hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin genehmigt, dass Arztmuster nach § 47 Abs. 4 Arzneimittelgesetz (AMG) der Aristo Pharma GmbH zur Versorgung der Versicherten abgegeben werden dürfen.
18.03.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Die grundsätzliche Verpflichtung des Apothekers zum Ersetzen von verordneten durch kostengünstigere wirkstoffgleiche Fertigarzneimittel besteht schon seit einigen Jahren aufgrund der Regelungen des § 129 ...
10.03.2022 · Fachbeitrag ·
Wirtschaftlichkeit
Aufgrund der Markteinführung der Lenalidomid-Generika sind neue Formalitäten bei der Bearbeitung von T-Rezepten zu beachten.
08.03.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelabrechnung
Die Ersatzkassen verzichten für die Dauer des Lieferengpasses von Tamoxifen auf die nach § 5 Abs. 1 vdek-Arzneiversorgungsvertrag vorab benötigte Genehmigung bei Einzelimporten aus dem Ausland. Für die IKK classic gilt dies zunächst bis zum 30.04.2022. Der Abgabepreis wird nach der Formel EK + 3 Prozent + 8,35 Euro + 0,21 Euro + 0,20 Euro + Umsatzsteuer (USt) errechnet. Auf dem Rezept soll das Stichwort „Tamoxifen-Lieferengpass“ vermerkt werden.
18.02.2022 · Fachbeitrag ·
Rabattverträge
Aktuell haben mehrere Anbieter von Medizinalcannabis Rabattverträge mit einzelnen Krankenkassen abgeschlossen. Ein Anbieter wirbt mit der Aussage, als erstes deutsches Pharmaunternehmen gleich mit mehreren gesetzlichen ...
17.02.2022 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) gestattet erneut befristet bis zum 31.03.2022 die freie Preiskalkulation bei der Abgabe von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Dies ist auch noch ...
11.02.2022 · Fachbeitrag ·
Wirtschaftlichkeit
Zum 01.01.2022 wurde von den Ersatzkassen die Quote für die Abgabe von Blutzuckerteststreifen der Preisgruppe (PG) 1 von 15 auf 30 Prozent verdoppelt. Die Quote für die PG 2 bleibt unverändert bei 40 Prozent, die Gesamtquote beträgt somit 70 Prozent. Eine Übererfüllung der Quote in PG 1 wird nach wie vor auf die PG 2 angerechnet. Die erste Abrechnung mit der neuen Quote erfolgt zum 30.06.2022.