06.09.2022 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Die Verordnung von Sprechstundenbedarf folgt „besonderen Gesetzen“. Bereits bei den Verordnungen von Arzneimitteln für Versicherte der GKV sind diverse Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) V und besondere vertragliche Richtlinien wie z. B. die Vorgaben der Arzneimittel-Richtlinien des G-BA zu berücksichtigen. Bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf gelten aber – unabhängig davon – andere vertragliche Vereinbarungen. Diese regional unterschiedlichen Regelungen zu beachten, ist ein wichtiger Punkt ...
24.08.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Seit dem 01.07.2022 ist die Lieferung von Hash-Code und Z-Daten bei der Abrechnung von Rezepturen verpflichtend. Lediglich für Rezepturen, die begleitend im Rahmen einer Behandlung zur künstlichen Befruchtung ...
17.08.2022 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Cannabisblüten sind oft nur mit einer Haltbarkeit von unter sechs Monaten erhältlich, zudem muss meist eine Mindestmenge von 50 g bezogen werden. So ist es kaum verwunderlich, dass es in Apotheken häufig zur ...
10.08.2022 · Fachbeitrag ·
Digitale Apotheke
Momentan können nur „echte“ Arzneimittel, jedoch keine sogenannten „Duldungsarzneimittel“ wie Blutzuckerteststreifen auf einem E-Rezept zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet und abgerechnet werden. Blutzuckerteststreifen werden erst ab dem 01.07.2026 über das E-Rezept verordnungs- und abrechnungsfähig sein. Zurzeit ist noch die separate Ausstellung eines traditionellen Papierrezepts notwendig.
20.07.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Seit dem 01.06.2022 sind Flüchtlinge aus der Ukraine nach den Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) V bundeseinheitlich gesetzlich krankenversichert. Gemäß § 175 Abs. 3 S. 2 SGB V organisiert die zur Meldung ...
15.07.2022 · Nachricht · Retax-Bilanz
Vom Gesamtwert der 2021 von der Abteilung Taxation des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) geprüften Retaxationen in Höhe von 1.528.580 Euro (Vorjahr 1.517.869 Euro) konnten im Einspruchsverfahren wie im ...
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08.07.2022 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Noch ein weiteres Mal wurde die Ausnahmeregelung zur freien Preiskalkulation bei der Abrechnung von Pflegehilfsmitteln verlängert. Sie gilt jetzt bis zum 30.09.2022. Für die Abrechnung von FFP2-Masken bei den Pflegekassen, die die Abrechnung explizit gestatten, wurde die Ziffer 54.99.01.5001 für partikelfiltrierende Halbmasken eingeführt.