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  • · Fachbeitrag · Arzneimittelabrechnung

    Sonderkennzeichen: stets die passende Ziffernfolge für jede besondere Abrechnungssituation

    von Apothekerin Anja Hapka, Essen

    | Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Sonderkennzeichen, die bei der Rezeptbedruckung in den unterschiedlichsten Situationen im Apothekenalltag zum Einsatz kommen. Einige davon kommen so oft vor, dass die Apothekenteams sehr gut mit ihnen vertraut sind, andere hingegen sind weitestgehend unbekannt. AH verschafft Ihnen einen Überblick über die bedeutendsten Sonderpharmazentralnummern (Sonder-PZN) und die wichtigsten Regelungen im Umgang mit ihnen. |

    Abrechnung von mehr als drei verordneten Mitteln ‒ erlaubt?

    Häufig herrscht schon Unsicherheit darüber, wie viele Zeilen generell zu Abrechnungszwecken auf ein Rezept gedruckt werden dürfen, bevor überhaupt ein Sonderkennzeichen ins Spiel kommt. Bezogen auf die reinen Arzneimittelverordnungen ist dies in der Technischen Anlage (TA) 2 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 Sozialgesetzbuch (SGB) V unter Ziffer 1.11 „Eintragung bei mehr als drei verordneten Mitteln“ geklärt. Dort heißt es: Hat der Arzt mehr als drei Mittel verordnet, so sind das Arzneimittelkennzeichen, der Faktor und der Taxbetrag unter das dritte Feld „Arzneimittelkennzeichen“, „Faktor“ und „Taxe“ zeilengerecht im Verordnungsteil des Arztes aufzudrucken, auch wenn dadurch Eintragungen des Arztes oder der Arztstempel überschrieben werden.

     

    MERKE | Eine Abrechnung von mehr als drei verordneten Positionen auf einem Rezept ist somit zweifelsfrei erlaubt.