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  • · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung

    SARS-CoV-2-AMVV: Verlängerung bis zum 25.11.2022

    | Am 30.05.2022 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Alle in der Verordnung festgelegten Ausnahmeregelungen für die Apotheken bei der Abgabe von Arzneimitteln werden noch einmal bis zum 25.11.2022 verlängert. |

    (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)

    Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 1 | ID 48404779