16.12.2022 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Die BARMER hat die monatliche Versorgungspauschale im Bereich der aufsaugenden Inkontinenz seit dem 01.12.2022 für Erwachsene von bisher 14,00 auf 15,20 Euro netto sowie für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von bisher 19,00 auf 20,20 Euro netto angehoben.
07.12.2022 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Verschreibt der Arzt ein Arzneimittel, das nicht mehr vertrieben wird, ist es dem Apotheker nicht möglich, das verordnete Arzneimittel abzugeben. Stattdessen muss – abhängig von der konkreten Fallkonstellation und ...
25.11.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelabgabe
Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht (sogenannte Lifestyle-Medikamente), dürfen gemäß § 34 Abs. 1 S. 7 Sozialgesetzbuch (SGB) V nicht zulasten der gesetzlichen ...
20.10.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Die Ausstellung einer Verordnung für eine Rezeptur auf mehreren Verordnungsblättern verstößt zwar gegen die Vereinbarung über die Vordrucke für die ärztliche Versorgung. Der Vergütungsanspruch des Apothekers für die von ihm abgegebene Rezeptur bleibt hiervon jedoch unberührt (Landessozialgericht [LSG] Hamburg, Urteil vom 17.02.2022, Az. L 1 KR 145/19).
11.10.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Seit dem 01.10.2022 müssen auch bei Abfüllungen und Rezepturen im Bereich des Sprechstundenbedarfs ein Hash-Code auf das Rezept aufgebracht und Z-Daten mitgeliefert werden. Bis zum 30.09.2022 war vonseiten der ...
06.10.2022 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Die freie Preiskalkulation für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 78 Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI war zuletzt bis zum 30.09.2022 verlängert worden. Nun wurde sie erneut ...
07.09.2022 · Fachbeitrag ·
AMVV aktuell
Seit dem 08.08.2022 werden die geänderten Vordrucke für T-Rezepte vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausgegeben. Diese berücksichtigen die Änderungen, die durch die 20. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) notwendig wurden. Die alten Vordrucke behalten weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit.