03.04.2023 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Originalarzneimittel sind rechtlich nur eine begrenzte Zeit patentgeschützt. Nach Ablauf des Patentschutzes kommen – je nach wirtschaftlicher Attraktivität des Arzneimittels für Wettbewerber – nicht selten diverse neue Anbieter und ggf. entsprechend viele Rabattverträge auf den Markt, sodass die Abgabesituation für den Apotheker unübersichtlich werden kann. AH gibt einen Überblick, worauf es zu achten gilt.
09.03.2023 · Nachricht · Kostenträger
Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) erhöhen die Monatspauschale für aufsaugende Inkontinenzartikel im häuslichen Bereich vorübergehend vom 01.02.2023 bis zum 31.12.
> Nachricht lesen
06.03.2023 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) wird geändert. Die Vierte Verordnung zur Änderung der BtMVV soll im Wesentlichen am 08.04.2023 in Kraft treten, nachdem die befristeten Ausnahmeregelungen der ...
08.02.2023 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Die zuletzt bis zum 31.12.2022 geltende Sonderregelung, dass Ärzte in Reha-Einrichtungen vorübergehend noch Pseudoarztnummern bestehend aus 4444444 plus Fachgruppencode im Entlassmanagement für BtM- und T-Rezepte verwenden durften, wurde auf unbestimmte Zeit verlängert. Dies soll bis zum Inkrafttreten einer Anpassung zur Anlage 8 des Rahmenvertrags nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V gelten.
Schwerpunkt
Beitrag
06.02.2023 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Lieferengpässe dominieren derzeit das Tagesgeschehen in den Apotheken. Umso wichtiger ist es, nach aufwendiger Zusatzarbeit am Ende nicht auch noch eine Retaxation zu erhalten. AH frischt daher Ihre Kenntnisse zum ...
17.01.2023 · Nachricht · Aktuelle Rabattverträge
Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist für gesetzlich krankenversicherte Patienten von der gesetzlichen Zuzahlung in der Apotheke befreit – und das trotz milliardenschwerer jährlicher Einsparungen der ...
> Nachricht lesen
11.01.2023 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Der Vorstand des GKV-Spitzenverbands hat am 09.01.2023 beschlossen, dass die Festbeträge für bestimmte Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol sowie für Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwendungsform vorliegen, ab dem 01.02.2023 für drei Monate ausgesetzt werden. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um einer weiteren Verschärfung der angespannten Versorgungslage mit Kinderarzneimitteln kurzfristig entgegenzuwirken.
> Nachricht lesen