04.09.2023 · Nachricht · Kostenträger
Seit dem 01.09.2023 sind die neuen Anlagen 1 und 2 zum Hilfsmittelversorgungsvertrag der Knappschaft in Kraft. Es ist kein Beitritt erforderlich. Der Hintergrund ist, dass die Anlage 1 schon für die neu kommende Produktgruppe 30 „Hilfsmittel zum Glukosemanagement“ umstrukturiert wurde und sich einige Abrechnungspreise erhöht haben. In der Anlage 2 werden die ebenfalls angepassten Aufgaben nach der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) aufgelistet.
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11.08.2023 · Fachbeitrag ·
ALBVVG
Am 27.07.2023 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und ...
08.08.2023 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Die IKK classic hat die Produktgruppe (PG) 14 (Inhalations- und Atemtherapie) sowie die PG 21 (Messgeräte für Körperzustände/-funktionen) zum 30.09.2023 aus dem Hilfsmittelversorgungsvertrag mit dem Deutschen ...
07.08.2023 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen dabei, die Formalitäten eines Rezepts aus dem Entlassmanagement korrekt zu beachten sowie nicht gegen § 18 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V (kurz Rahmenvertrag) zu verstoßen, und erläutern, warum Neuverordnungen aufgrund von Arzneimittelrückrufen zuzahlungsfrei sind.
04.08.2023 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Zum 31.07.2023 hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Anlage 10 Teil 7 der Hilfstaxe gekündigt. Somit ist keine Abrechnung einer Vernichtung von BfArM-Cannabisblüten, die seit dem 01.08.
25.07.2023 · Nachricht · Retax-Bilanz
Die Abteilung Taxation des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV BW) hat ihre Bilanz für das Jahr 2022 vorgelegt: Obwohl der Gesamtwert der geprüften Retaxationen im Vergleich zum Vorjahr um über 100.
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18.07.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Seit dem 01.06.2023 dürfen unbürokratisch – d. h. ohne Präqualifizierung und ohne Beitrittserklärung zur Ergänzungsvereinbarung zum vdek-Arzneiversorgungsvertrag – Diätetika bei angeborenem Enzymmangel und bei speziellen Indikationen sowie Eiweißhydrolysate zu den Konditionen EK + 3 Prozent + 6,38 Euro + Umsatzsteuer an Versicherte der DAK-Gesundheit und der KKH abgegeben werden. Diese Absprache gilt allerdings explizit nicht für die sonstige Versorgung mit Trink- und Sondennahrung!