20.10.2023 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen dabei, mögliche Retaxfallen bei folgenden Themenkomplexen erfolgreich zu umgehen: konkurrierende Sonderregelungen bei Kompressionsstrümpfen und Unklarheiten bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf.
05.10.2023 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Seit dem 01.10.2023 existieren keine Vereinbarungen zwischen der IKK classic und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) mehr über die Abgabe der Produktgruppe (PG) 14 „Inhalations- und Atemtherapie“ sowie der ...
04.10.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Ab dem 01.09.2023 sollten die früheren Regelungen zur Produktgruppe (PG) 03 „Applikationshilfen“ und zur PG 21 „Messgeräte für Körperzustände/-funktionen“ auch für die neu geschaffene PG 30 „Hilfsmittel ...
29.09.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Die IKK Südwest, die KKH, die TK, die Mobil Krankenkasse und die BIG direkt gesund sind dem Ergänzungsvertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V zwischen der BARMER und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) beigetreten. Nun können in der kommenden Grippesaison 2023/2024 auch Versicherte dieser fünf Kostenträger ab 18 Jahren in teilnehmenden Apotheken gegen Grippe geimpft werden. Die Abrechnung der Impfung erfolgt wie ...
21.09.2023 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen dabei, mögliche Retaxfallen bei folgenden ...
15.09.2023 · Nachricht · Sie fragen – AH antwortet
Sie haben Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung? Dann schreiben Sie uns – allen Abonnenten von AH steht unser kostenloser Leserservice zur ...
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06.09.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Seit dem 01.09.2023 existiert ein bundeseinheitlicher Hilfsmittelversorgungsvertrag aller Betriebskrankenkassen (BKKen). Dieser Vertrag ist beitrittspflichtig und löst alle bisherigen vertraglichen Regelungen für einzelne BKKen (z. B. BAHN-BKK, BKK Linde, Mobil Krankenkasse oder Salus BKK) oder für Gruppen von BKKen (wie z. B. BKK ARGE selektiv oder BKK ARGE OWL) vollständig ab. Dies gilt auch für die Produktgruppen (PG), die vom neuen Vertrag nicht mehr abgedeckt sind, wie z. B. die PG 29 ...