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  • · Fachbeitrag · Arzneimittel-Abrechnung

    Hilfstaxe: 29. Ergänzungsvereinbarung getroffen

    | Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) haben die 29. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen („Hilfstaxe“) getroffen. Diese trat am 01.12.2023 in Kraft. |

    Quelle: Ausgabe 01 / 2024 | Seite 1 | ID 49829228