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  • · Fachbeitrag · Kostenträger

    AOK NordWest: Übergangsregelung bei der Abgabe von Bandagen

    | Solange die AOK NordWest und der Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. noch über die vertraglichen Regelungen zur Abgabe der Produktgruppe 05 „Bandagen“ verhandeln, gelten die bisherigen Vereinbarungen trotz Kündigung des alten Vertrags auch noch über den 31.12.2023 hinaus. |

    (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)

    Quelle: Ausgabe 01 / 2024 | Seite 1 | ID 49832623