Die AOK Hessen hatte mit angekündigten Retaxierungen gegenüber Apothekern für Schlagzeilen gesorgt. Alle Zytostatika-Verordnungen sollten auf Null retaxiert werden, wenn die jeweilige Apotheke nicht eine der Ausschreibungen der AOK gewonnen hatte. Auf die Klage eines Apothekers hin hat das Sozialgericht (SG) Darmstadt die Beanstandungen als unberechtigt zurückgewiesen (SG Darmstadt, Urteil vom 29.8.2014, Az. S 13 KR 344/14, Abruf-Nr. 143154 ).
Im „CT-Retax-Kompass“ Nr. 12/2014 geht es zur Belieferung von Mengenverordnungen um die Frage, was zu tun ist, wenn die verordnete Menge die Menge der größten zulässigen Packungsgröße überschreitet – mit ...
So neu ist sie nicht – die EU-LMIV. Sie wurde bereits am 25. Oktober 2011 als Verordnung EU Nr. 1169/2011 beschlossen. Nach Ablauf ihrer langen Übergangsfristen gilt sie seit dem 13. Dezember 2014 nunmehr – da es ...
Die zwischenzeitlich gewähnte Rechtssicherheit bei Importverordnungen mit aut-idem ist schon wieder zerstört. Betroffen sind Apotheker, die ein Rezept erhalten, auf dem ein Importarzneimittel verordnet ist und gleichzeitig ein Rabattvertrag für das entsprechende Originalarzneimittel besteht, die Abgabe „aut-idem“ vom Arzt aber untersagt wurde. „CT-Retax-Kompass“ Nr. 12/2014 klärt auf (unter www.ct-retax-kompass.de ).
Eine 21-jährige Kundin löst in der Apotheke ein Kassenrezept über die Wirkstoffkombination Ethinylestradiol 0,03 mg/Chlormadinonacetat 2 mg ein. Verschrieben sind 84 Stück Tabletten. Die betreffende ...
Fehlen die für eine Kostenerstattung erforderlichen Verordnungsblätter bzw. zumindest die Images dieser Verordnungsblätter, so hat die Apotheke keinen Anspruch auf Vergütung (Sozialgericht Köln, Urteil vom 30.9.
Frage: „Wie sieht es mit der rechtlichen Grundlage für die Verabreichung von Tilidintropfen aus? M.E. dürfen die Tropfen nicht (1 h) vorgerichtet werden, sondern müssen direkt an den Patienten gegeben werden. Ist das korrekt?“