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  • 16.12.2014 · Fachbeitrag · Apothekenrecht

    SG Darmstadt: Selektivvertrag zu Zytostatikaversorgung schließt Apothekenwahlrecht nicht aus

    | Die AOK Hessen hatte mit angekündigten Retaxierungen gegenüber Apothekern für Schlagzeilen gesorgt. Alle Zytostatika-Verordnungen sollten auf Null retaxiert werden, wenn die jeweilige Apotheke nicht eine der Ausschreibungen der AOK gewonnen hatte. Auf die Klage eines Apothekers hin hat das Sozialgericht (SG) Darmstadt die Beanstandungen als unberechtigt zurückgewiesen (SG Darmstadt, Urteil vom 29.8.2014, Az. S 13 KR 344/14, Abruf-Nr. 143154 ). |