Frage: „In Ihrem Bericht ‚Das Teilen von Tabletten‘ heißt es ‚Anders sieht die Situation aus, wenn das Heim selbst das Stellen übernimmt. Das Pflegepersonal darf auch weiterhin solche Arzneimittel teilen, die für das Teilen geeignet sind‘. Bedeutet dies, dass der Apotheker sehr hohe Auflagen zu erfüllen hat, aber weiterhin in Heimeinrichtungen der Arzt gemäß dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 SGB V regulär Tabletten verschreiben darf, die vom Pflegepersonal geteilt werden, auch wenn die ...
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat als Berufungsgericht die Anforderungen an die Apothekenüblichkeit von Waren nach alter Rechtslage anschaulich zusammengefasst (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2014, Az.
Frage: „Wo finde ich einen Hinweis, dass die Apotheke, die die Arzneimittel liefert, das Heim davon in Kenntnis setzen muss, welche der gelieferten Medikamente nicht zum Dosettieren geeignet sind? Bei Tropfen und ...
§ 57 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) ist nicht dahin auszulegen, dass sozial integrierte Straftäter in der Regel nur die Hälfte der Strafe verbüßen müssen. Die Begehung einer Vielzahl von Taten durch einen Ersttäter, ein langer Tatzeitraum und ein hoher Schaden sind Modalitäten, die schon jeweils für sich genommen maßgeblich gegen das Vorliegen „besonderer Umstände“ im Sinne dieser Vorschrift sprechen (Kammergericht, Beschluss vom 30.7.2014, Az. 2 Ws 270/14, Beschluss unter www.dejure.org ).
Fehlen die für eine Kostenerstattung erforderlichen Verordnungsblätter bzw. zumindest die Images dieser Verordnungsblätter, so hat die Apotheke nach Ansicht des Sozialgerichts Köln keinen Anspruch auf Vergütung ...
Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) hat entschieden, dass ein Arzt nicht verpflichtet werden kann, die Herstellung von Arzneimitteln zur unmittelbaren persönlichen Anwendung am Patienten selbst durchzuführen.
Schon seit vor knapp 800 Jahren der Staufenkaiser Friedrich II. durch das Edikt von Melfi die Trennung von Arzt- und Apothekerberuf gesetzlich festgelegt hat, gibt es eine klare Aufgabentrennung: Ärzte sollen an der Herstellung und Verwendung von Arzneimitteln kein Geld verdienen. Dies ist allein Aufgabe des Apothekers, der seinerseits keine Heilkunde betreiben darf. So soll gewährleistet sein, dass keine unnötigen Therapien mit Arzneimitteln durchgeführt werden. Im Zuge der Kostendämpfungsmaßnahmen werden ...