25.11.2014 · Fachbeitrag · Recht
Kostenerstattung nur bei Vorlage von Rezepten bzw. Bildern davon
Fehlen die für eine Kostenerstattung erforderlichen Verordnungsblätter bzw. zumindest die Images dieser Verordnungsblätter, so hat die Apotheke keinen Anspruch auf Vergütung (Sozialgericht Köln, Urteil vom 30.9.2014, Az. S 23 KR 1221/13, Urteil unter www.dejure.org ).
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