Im „CT-Retax-Kompass“ Nr. 12/2014 geht es zur Belieferung von Mengenverordnungen um die Frage, was zu tun ist, wenn die verordnete Menge die Menge der größten zulässigen Packungsgröße überschreitet – mit praktischem Schaubild.
So neu ist sie nicht – die EU-LMIV. Sie wurde bereits am 25. Oktober 2011 als Verordnung EU Nr. 1169/2011 beschlossen. Nach Ablauf ihrer langen Übergangsfristen gilt sie seit dem 13. Dezember 2014 nunmehr – da es ...
Die zwischenzeitlich gewähnte Rechtssicherheit bei Importverordnungen mit aut-idem ist schon wieder zerstört. Betroffen sind Apotheker, die ein Rezept erhalten, auf dem ein Importarzneimittel verordnet ist und ...
Eine 21-jährige Kundin löst in der Apotheke ein Kassenrezept über die Wirkstoffkombination Ethinylestradiol 0,03 mg/Chlormadinonacetat 2 mg ein. Verschrieben sind 84 Stück Tabletten. Die betreffende Krankenversicherung unterhält für das Präparat (BELARA® Filmtabletten 4 x 21 Stück) keinen Rabattvertrag. Auf dem Arzneiverordnungsblatt ist keine Diagnose oder ein die Verschreibung des Kontrazeptivums begründender Text aufgebracht. Wird das hormonelle Verhütungsmittel für die Versicherte, die das 20.
Fehlen die für eine Kostenerstattung erforderlichen Verordnungsblätter bzw. zumindest die Images dieser Verordnungsblätter, so hat die Apotheke keinen Anspruch auf Vergütung (Sozialgericht Köln, Urteil vom 30.9.
Frage: „Wie sieht es mit der rechtlichen Grundlage für die Verabreichung von Tilidintropfen aus? M.E. dürfen die Tropfen nicht (1 h) vorgerichtet werden, sondern müssen direkt an den Patienten gegeben werden.
Frage: „Die drei Jahre Dokumentationspflicht für Betäubungsmittel (BtM) und damit die erlaubte Vernichtung der älteren Dokumente (älter als drei Jahre) ist im BtMG verankert. Die Heime wollen aber dieses aus dem Heimgesetz bestätigt haben. Gibt es dort einen Verweis auf das geltende BtMG?“