Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) ist in weiten Teilen am 23. Juli 2015 in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt I 2015, Seite 1211). Es wird auf viele Stellen im Gesundheitswesen einwirken. Nicht jeder Teilnehmer ist jedoch gleich betroffen. AH bietet einen Überblick über die wichtigsten Auswirkungen auf Apotheken. Dazu gehören insbesondere die Festschreibung des Kassenrabatts, die Regelung zu Nullretaxationen, die Notdienst-Koordination, der Zugang zum ...
Hat der Arzt es versäumt, alle erforderlichen Angaben auf dem Verordnungsblatt zu machen, kann der Apotheker im Einzelfall berechtigt sein, diese nachzutragen. Wichtig ist, dass die Änderung in Absprache mit dem ...
Welcher Apotheker kennt das nicht: Ein Patient benötigt im Notdienst dringend ein bestimmtes Arzneimittel. In der Apotheke sind dazu viele verschiedene Medikamente in der gefragten Stärke, Menge und Darreichungsform ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren Zweifel an der Vereinbarkeit der nationalen Regelung zur Zulassungsfreiheit von Defekturarzneimitteln und der entsprechenden Vorschrift der Richtlinie 2001/83/EG geäußert (BGH, Urteil vom 16.4.2015, Az. I ZR 130/13, Urteil unter www.dejure.org ). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun im Rahmen eines sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens darüber zu befinden, ob die deutsche Regelung tatsächlich europarechtswidrig ist.
Rabattvertrag schlägt Patentrecht. Hinter diesem kurzen Ergebnis steht die rechtlich schwierige Frage, unter welchen Voraussetzungen im Zusammenhang mit indikationsbezogenen Patentrechten eine Substituierbarkeit nach ...
Praxisinhaber dürfen unter bestimmten Umständen mit Einwilligung der Patienten Rezepte unmittelbar nach deren Ausstellung an Apotheken weiterleiten (Landgericht [LG] Dessau-Roßlau, Urteil vom 25.9.2015, Az.
Das zum 1. Januar 2016 geplante neue „Antikorruptionsgesetz“ sieht Straftatbestände vor, von denen auch Apotheker betroffen sind. Nach wie vor bleibt die Unterscheidung schwierig, wo erlaubte Kooperation aufhört und wo strafbare Korruption beginnt. Hierzu ein aktueller Überblick im „WBA Wirtschaftsbrief Apotheken“.