24.08.2018 · Nachricht · Apothekenrecht
Auch der Inhaber einer Erlaubnis nach § 43 Abs. 1 S. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) i. V. mit § 11a Apothekengesetz (ApoG) zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln (sog. Versandapotheke) unterliegt für diese der Pflicht zur Vorratshaltung nach § 15 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Es spricht Überwiegendes dafür, dass die Pflicht zur Vorratshaltung grundsätzlich konkret produktbezogen und nicht nur wirkstoffbezogen zu verstehen ist (Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 04.07.2018, Az.
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16.08.2018 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Angesichts des Erstarkens ausländischer Versandapotheken nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2016 zur Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln versuchen deutsche Vor-Ort-Apotheken als Gegenpol ...
26.07.2018 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Das Kommissionieren von Arzneimitteln für den Versand darf neben dem pharmazeutischen Personal nur durch die sonstigen in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) genannten, qualifizierten Berufsgruppen vorgenommen ...
20.07.2018 · Fachbeitrag ·
Versicherungen
Lädt ein Arbeitgeber einen Bewerber nach einem Vorstellungsgespräch zu einem unentgeltlichen Probearbeitstag ein, und stürzt der Bewerber dabei, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Das gilt aus Sicht des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt jedenfalls dann, wenn der Bewerber dabei objektiv die zu dieser Zeit und an diesem Ort notwendige Arbeit verrichtet und der Arbeitgeber diesbezüglich ein konkretes Weisungsrecht hat (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.12.2017, Az. L 6 U 82/15, Abruf-Nr. 201095 ).
16.07.2018 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Der Verkauf von Arzneimitteln unter Einschaltung des Internetkonzerns Amazon als Handelsplattform ist unzulässig, soweit die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht beachtet werden (Landgericht [LG] Dessau-Roßlau, ...
13.07.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Obwohl die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, bereits seit knapp 2 Jahren in Kraft ist, besteht in Apotheken eine große Verunsicherung im Bereich des ...
12.07.2018 · Nachricht · Datenschutz
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bringt keine grundsätzlichen Änderungen bei der Datenübertragung im Gesundheitswesen mit sich. Die Möglichkeiten der Datenübermittlung zwischen Leistungserbringern sowie von Leistungserbringern an Kranken- oder Pflegekassen blieben bestehen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Darin bekräftigt sie zudem, dass Apotheken mit unter 10 Beschäftigten grundsätzlich keinen Datenschutzbeauftragten benötigen.
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