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  • 26.07.2018 · Fachbeitrag · Apothekenrecht

    Beim Kommissionieren von Arzneimitteln darf nur Fachpersonal eingesetzt werden

    Das Kommissionieren von Arzneimitteln für den Versand darf neben dem pharmazeutischen Personal nur durch die sonstigen in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) genannten, qualifizierten Berufsgruppen vorgenommen werden (Oberverwaltungsgericht [OVG] Lüneburg, Beschluss vom 14.06.2018, Az. 13 LA 245/17, Beschluss unter www.dejure.org ).