Tritt ein Mitarbeiter mit dem Wunsch nach einer schriftlichen Beurteilung an den Apotheker heran, muss sich dieser zwangsläufig folgende Fragen stellen: Haben alle Arbeitnehmer in jeder Situation einen Anspruch auf Erteilung eines qualifzierten Zeugnisses bzw. eines Zwischenzeugnisses? Welche Formulierungen und Bewertungen der Führung und Leistung sind üblich? Die folgenden Fallbeispiele aus der Praxis geben Antworten.
Ein Werbeflyer, in dem ein Arzneimittel beworben wird, darf auf der Verpackung eines anderen Arzneimittels angebracht werden (Oberlandesgericht [OLG] München, Urteil vom 5.5.2011, Az: 6 U 3795/10, Abruf-Nr. 120935).
Wenn heimversorgende Apotheken die Heim-Mitarbeiter/innen zum Thema Arzneimittel-Abgabe schulen, sollten sie folgenden Hinweis nicht vergessen: Die Pflegefachkraft im Heim trägt die Verantwortung für die richtige ...
Eine Apotheke darf nicht genehmigte Arzneimittel im Off-Label-Use abgeben, wenn sie zum Zeitpunkt der Abgabe die Voraussetzungen kannte, die eine ausnahmsweise Leistungspflicht der Krankenkassen begründen.
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Retaxation auf Null ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar; darauf gegründete Urteile sind verfassungswidrig. Das ist das Ergebnis eines aktuellen ...
Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch für homöopathische Arzneimittel. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist insofern ein weiter Gestaltungsspielraum einzuräumen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 14.12.2011, Az: B 6 KA 29/10 R, Abruf-Nr. 1205909) .