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  • · Fachbeitrag · Apothekenhonorar

    Der Kassenabschlag 2010 bleibt - unter Vorbehalt - bei 1,75 Euro

    | Der Kassenabschlag für 2010 ist durch die Schiedsstelle der Krankenkassen- und Apothekervertreter auf 1,75 Euro festgelegt worden. Der große Haken für die Apotheker/innen daran ist: Dieser Abschlag gilt nur unter dem Vorbehalt, dass der Schiedsspruch über dieselbe Höhe für 2009 nicht vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bzw. vom Bundessozialgericht gekippt wird. In diesem Fall würde der Streit für 2009 und 2010 von Neuem beginnen. |

     

    Weiterführende Hinweise

    • „Senkung des Kassenabschlags“ in: „Apotheker Berater“ - AB - Nr. 2/2010, S. 1
    • „Kassenabschlag wird vorläufig ausgezahlt“ in: „Apotheker Berater“ - AB - Nr. 7/2010, S. 1
    • „Berliner Sozialgericht kippt Apothekenabschlag 2009“ in: „Apotheker Berater“ - AB - Nr. 6/2011, S. 1
    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 1 | ID 29346420