Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass die Überlassung mehrerer Exemplare eines Rätselhefts an Apotheken durch einen Arzneimittelhersteller dann rechtswidrig ist, wenn sie dazu geeignet ist, die Apotheker zum vermehrten Bezug von Präparaten des Herstellers zu verleiten. Ein Rechtsverstoß liege in einem solchen Fall auch dann vor, wenn das einzelne Exemplar lediglich einen geringen Wert aufweist (BGH, Urteil vom 25.4.2012, Az. I ZR 105/10, Urteil unter www.dejure.org ).
In letzter Zeit erhielt die „Heimversorgung“ häufig Anfragen zum Thema Kühlschranklagerung und Temperaturkontrolle. Es gibt wohl immer noch viele Heime, die die Kontrolle derjenigen Arzneimittel, die im ...
Das Landgericht (LG) Freiburg (Breisgau) befand einen Rezeptvermittlungsservice zwischen einer Universitätsklinik und einer Apotheke unter Einschaltung einer GmbH für rechtmäßig (LG Freiburg, Urteil vom 31.10.
Die Übergangsfrist der PackungsgrößenV bezüglich der Abgabe von Packungen mit ungültig gewordenem N-Kennzeichen endete zum 31. Oktober 2012 (dazu auch schon „CT-Retax-Kompass“ Nr. 10/2012). Unter www.ct-retax-kompass.de werden anhand praktischer Fälle die Konsequenzen dieser Regelung für Apotheker/innen erläutert.
Berlin, 8. Januar 2013 – Millionen gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen sich auf neue Arzneimittel einstellen, wenn sie ihre Rezepte wie immer in der Apotheke einlösen. Bei vielen Krankenkassen treten zu ...
Berlin, 27. Dezember 2012 – Gesetzlich krankenversicherte Patienten können sich schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über Zuzahlungsbefreiungen für das Jahr 2013 informieren. Die aktuellen Bescheinigungen für 2012 ...
Seit dem 26. Juli 2012 sind 28 neue psychoaktive Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt. Für Cannabisextrakt, Dexamfetamin und Flunitrazepam gelten erstmalig Höchstverordnungsmengen und die für Methylphenidat ist angepasst worden. Außerdem wurde festgelegt, dass zum 1. Januar 2013 Tilidin-haltige Tropfen nur noch auf einem BtM-Rezept verordnet werden können. Einzelheiten lesen Sie unter www.ct-retax-kompass.de .