Die Ausnahmeregelung bezüglich der freien Preiskalkulation bei der Abrechnung von Pflegehilfsmitteln nach § 78 Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI wurde noch einmal bis zum 30.06.2022 verlängert. Dies betrifft die komplette Produktgruppe 54 inkl. FFP2-Masken zu marktüblichen Preisen bei den Kostenträgern, die die Abgabe von FFP2-Masken als Pflegehilfsmittel generell gestatten.
Während der Pandemie haben Apotheken viele Sonderleistungen und Mehrarbeit erbracht, die sich auch auf die Betriebsergebnisse günstig ausgewirkt haben. 2022 fallen aber die positiven Einmaleffekte weg und die Kosten ...
Bisher durften weder öffentliche Apotheken noch Krankenhausapotheken die Corona-Medikamente Lagevrio® und Paxlovid® vorrätig halten. Aufgrund einer Änderung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Abgabe ...
Die Übergangsfrist für die Nutzung der Pseudoarztnummer 4444444 plus Fachgruppencode für BtM- und T-Rezepte im Entlassmanagement wurde bis zum 31.12.2022 verlängert. Dies gilt jedoch nur noch für Ärzte in Reha-Einrichtungen und nicht mehr für Ärzte in Krankenhäusern.
Die Apotheken in Deutschland organisieren pro Tag 300.000 Botendienste. In der Hochphase der Pandemie suchten die Boten laut statistischem Jahrbuch 2021 der ABDA sogar über 450.000 Kunden zu Hause oder in ...
Da der Lieferengpass von Tamoxifen weiter besteht und mit Importen allein nicht zufriedenstellend Abhilfe geschaffen werden kann, hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin genehmigt, dass ...
Seit Beginn der Coronapandemie haben Apotheken mehr Möglichkeiten, auf Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reagieren. Erweiterte Auswahlmöglichkeiten bei nicht vorrätigen oder nicht lieferbaren Arzneimitteln haben die Versorgung von Mio. Patienten erheblich verbessert, ohne zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem zu verursachen. Das belegt eine aktuelle Analyse des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.