11.02.2022 · Fachbeitrag ·
Wirtschaftlichkeit
Zum 01.01.2022 wurde von den Ersatzkassen die Quote für die Abgabe von Blutzuckerteststreifen der Preisgruppe (PG) 1 von 15 auf 30 Prozent verdoppelt. Die Quote für die PG 2 bleibt unverändert bei 40 Prozent, die Gesamtquote beträgt somit 70 Prozent. Eine Übererfüllung der Quote in PG 1 wird nach wie vor auf die PG 2 angerechnet. Die erste Abrechnung mit der neuen Quote erfolgt zum 30.06.2022.
09.02.2022 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Die vertragliche Versorgung von Versicherten der AOK NordWest mit Materialien zur aufsaugenden Inkontinenz endete zum 31.01.2022. Seit 01.02.2022 ist eine Versorgung nur noch mit vorheriger Genehmigung möglich.
07.02.2022 · Nachricht · Arzneimittelausgaben
Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel sind im Jahr 2021 um 10,1 Prozent auf 45,0 Mrd. Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. Das ergeben Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) auf ...
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04.02.2022 · Nachricht · Apothekenentwicklung
Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist erneut gesunken und lag zum Jahresende 2021 bei 18.461. Das sind 292 Betriebsstätten weniger als Ende 2020. Allerdings ist die Zahl der selbstständigen Apothekerinnen und Apotheker deutlich stärker zurückgegangen: Sie fiel um 392 und damit um 2,8 Prozent auf nur noch 13.718. Das zeigen Erhebungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die auf den Meldungen der Landesapothekerkammern in allen 16 Bundesländern beruhen.
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02.02.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Seit dem 03.01.2022 steht das oral anzuwendende, antivirale Arzneimittel Lagevrio® (Molnupiravir) der MSD Sharp & Dohme GmbH zur Behandlung von milden bis moderaten COVID-19-Verläufen bei Erwachsenen zur Verfügung.
01.02.2022 · Nachricht · Digitaler Impfnachweis
Seit heute setzt das Modul im Apothekenportal den geltenden Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2301 um. Die zweite Impfung mit COVID-19 Vaccine Janssen® muss daher mit Dosis „2/1“ bescheinigt werden.
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28.01.2022 · Fachbeitrag ·
Sonstige Kostenträger
Arzneimittelverordnungen des Kostenträgers Bundespolizei sind seit dem 01.01.2022 nicht mehr einen Monat, sondern nur noch exakt 28 Tage gültig.