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  • · Fachbeitrag · Digitale Apotheke

    E-Rezept: noch keine Verordnung und Abrechnung von Blutzuckerteststreifen möglich

    | Momentan können nur „echte“ Arzneimittel, jedoch keine sogenannten „Duldungsarzneimittel“ wie Blutzuckerteststreifen auf einem E-Rezept zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet und abgerechnet werden. Blutzuckerteststreifen werden erst ab dem 01.07.2026 über das E-Rezept verordnungs- und abrechnungsfähig sein. Zurzeit ist noch die separate Ausstellung eines traditionellen Papierrezepts notwendig. |

    Quelle: Ausgabe 09 / 2022 | Seite 1 | ID 48522121