11.01.2024 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Der Anhang 5 zur Technischen Anlage 1 (TA1) zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V wurde aktualisiert – gültig ist nun die Version 002 ( www.iww.de/s10084 ). Demnach dürfen alle von Apotheken erbrachten Leistungen, die mittels Sonderbelegen abgerechnet werden (wie Impfungen und pharmazeutische Dienstleistungen), ab dem 01.02.2024 nur noch elektronisch abgerechnet werden.
10.01.2024 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Die AOK Niedersachsen, die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK Plus haben die Anlagen über die Leistungsbeschreibung und die Preisvereinbarung zu ihrem Hilfsmittelversorgungsvertrag bezüglich der Produktgruppe (PG) 05 ...
09.01.2024 · Nachricht · E-Rezept aktuell
Die Berufsbezeichnung muss gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMVV (Arzneimittelverschreibungsverordnung) zwingend für eine ordnungsgemäße Verordnung angegeben sein. Eine Heilung ist dabei im Bereich des E-Rezepts nicht ...
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08.01.2024 · Fachbeitrag ·
Digitale Apotheke
Seit dem 01.01.2024 steht gemäß § 1 der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordung (BtMBinHV) für Apotheken bei BtM-Abgabemeldungen an die Bundesopiumstelle nur noch das sogenannte Formularserver-Belegverfahren zur Verfügung. Dieses elektronische Meldeverfahren ersetzt vollständig den vierfachen Durchschriftsatz. Ein ähnliches Verfahren existiert auch für die Übermittlung der Durchschriften von T-Rezepten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). AH macht Sie mit der ...
03.01.2024 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Zum 01.01.2024 haben die bkk melitta hmr aus Minden und die BKK BPW Bergische Achsen KG (BKK BPW) aus Wiehl zur bkk melitta hmr fusioniert. Bereits erteilte Genehmigungen der BKK BPW für noch laufende Leistungen ...
01.01.2024 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung
Gerade liegen die Adventszeit, Weihnachten und der Jahreswechsel hinter uns und Give-aways aller Art sind an die Kunden gebracht. Doch wie steht es eigentlich um die Wirksamkeit dieser kleinen und größeren ...
29.12.2023 · Fachbeitrag ·
Betriebswirtschaftliche Apothekensteuerung
Der Umsatz eines Artikels (inklusive Mehrwertsteuer als Bruttoumsatz, ohne Mehrwertsteuer als Nettoumsatz bezeichnet) ergibt sich aus dem Produkt von Absatzmenge und Verkaufspreis. Hohe Umsätze können sich aus geringen Mengen und hohen Preisen, aus großen Mengen und niedrigen Preisen oder aus anderen Kombinationen von Mengen und Preisen zusammensetzen. Es ist daher sinnvoll, sich die Struktur des Umsatzes etwas genauer anzusehen.