Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Basis für den betrieblichen Arbeitsschutz. In Apotheken kann sie jetzt online erarbeitet werden. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet dazu ein branchenspezifisches Werkzeug an. Unter www.bgw-online.de/gefaehrdungsbeurteilung-apotheken lassen sich Gefährdungen der Beschäftigten systematisch erfassen und bewerten, Schutzmaßnahmen ableiten und die Ergebnisse vorschriftsmäßig dokumentieren.
Informatik-Wissenschaftler der Universität Bamberg haben in Kooperation mit Journalisten von NDR und WDR eine Sicherheitslücke in den Onlineshops von zahlreichen Versandapotheken aufgedeckt. „Unbeteiligten wäre es ...
Im 1. Quartal 2018 leisteten die 2.500 Apotheken in Baden-Württemberg fast 12.000 Notdienste. Dr. Günther Hanke, Präsident der zuständigen Landesapothekerkammer Baden-Württemberg: „Ungefähr die Hälfte der ...
Unter dem Motto „Mehr wissen. Besser beraten. Mehr verkaufen.“ bietet das Almased ® Experten Center (AEC) Apothekeninhabern und ihren Mitarbeitern kostenlos die Möglichkeit, sich detailliert über das Thema Ernährung und das Produkt Almased ® zu informieren.
Als einer der letzten Beschlüsse des diesjährigen Ärztetages in Erfurt wurde in das Beschlussprotokoll aufgenommen, dass „das Impfrecht [...] Ärztinnen und Ärzten vorbehalten bleiben [muss], die nach § 1 Abs.
Der externe Betriebsvergleich beantwortet alljährlich die Frage, wie die eigene Apotheke gemessen an der rechnerischen Durchschnittsapotheke aufgestellt ist. Abweichungen von der Norm lenken den Blick auf die ...
Eine neue vertragliche Regelung zwischen Apothekern und Krankenkassen schafft Abhilfe, um bislang offene Fragen bei der Einlösung von Entlassrezepten aus Krankenhäusern zu beantworten. Klarheit herrscht nun beispielsweise darüber, welche Packungsgröße des verordneten Arzneimittels abgegeben werden soll und welche fehlenden Angaben von der Apotheke auf dem Entlassrezept ergänzt werden können. Auf entsprechende „Ergänzende Bestimmungen zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V“ haben sich ...