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  • · Nachricht · Apothekenentwicklung

    Deutscher Ärztetag: Impfrecht muss Ärztinnen und Ärzten vorbehalten bleiben

    | Als einer der letzten Beschlüsse des diesjährigen Ärztetages in Erfurt wurde in das Beschlussprotokoll aufgenommen, dass „das Impfrecht [...] Ärztinnen und Ärzten vorbehalten bleiben [muss], die nach § 1 Abs. 2 der Berufsordnung die Aufgabe haben, die Gesundheit zu schützen“. |

     

    In der Begründung im Beschlussprotokoll heißt es dazu:

     

    „[...] Bis heute ist es [...] juristisch nicht einmal denkbar, dass geschulte Medizinische Fachangestellte (MFA) ohne ärztliche Anwesenheit in der Praxis allein Impfungen verabreichen dürfen. Anaphylaxie, Synkope, Lokalreaktionen sowie Angstreaktionen müssen adäquat beherrscht werden. Zu den ärztlichen Impfleistungen gehören überdies Anamnese, Impfanamnese, Ausschluss von Kontraindikationen, Ausschluss akuter Erkrankungen, Aufklärung zur Impfung, Impfung, Dokumentation der Impfung.

     

    Die Aufklärung muss folgende Inhalte erfüllen: Informationen über die zu verhütende Krankheit, Nutzen der Impfung, Beginn und Dauer des Impfschutzes, Verhalten nach der Impfung, mögliche Nebenwirkungen, Impfkomplikationen, Notwendigkeit und Termin von Folge-/Auffrischimpfungen. Bei den fettgedruckten Themen ist nur der Arzt in der Lage, sie den Anforderungen entsprechend zu erfüllen. Auch die Kenntnisse über Impfungen bei den unterschiedlichen Formen von Autoimmunerkrankungen, bei Einsatz immunsupprimierender Therapien, bei Schwangeren, bei chronisch Erkrankten u. a. m. setzen eine intensive Aus- und Weiterbildung voraus. Sie sind in der bisherigen Apothekerausbildung nicht enthalten und wären in einer Schnellausbildung in Form geplanter Tagesseminare nicht so intensiv zu vermitteln, dass sie ausreichen oder gar späteren juristischen Auseinandersetzungen standhalten. Das Infektionsschutzgesetz und das Patientenrechtegesetz müssten geändert werden.“

    Quelle: ID 45312342