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  • · Nachricht · Apothekenentwicklung

    Neu für Apotheken: Gefährdungsbeurteilung online erstellen

    | Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Basis für den betrieblichen Arbeitsschutz. In Apotheken kann sie jetzt online erarbeitet werden. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet dazu ein branchenspezifisches Werkzeug an. Unter www.bgw-online.de/gefaehrdungsbeurteilung-apotheken lassen sich Gefährdungen der Beschäftigten systematisch erfassen und bewerten, Schutzmaßnahmen ableiten und die Ergebnisse vorschriftsmäßig dokumentieren. |

     

    Roter Faden vorgegeben

    Die neue Online-Handlungshilfe führt Schritt für Schritt durch die verschiedenen Arbeitsbereiche einer Apotheke ‒ von der Beratung über die Lagerung bis zu speziellen Tätigkeiten wie der Zytostatikaherstellung. Sie enthält bereits die wichtigsten branchentypischen Gefährdungen und Belastungen. Der entsprechende Fragenkatalog berücksichtigt neben klassischen Pharmaziethemen wie dem Umgang mit Gefahrstoffen auch allgemeine Risiken wie Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren oder Gefährdungen durch elektrischen Strom. Zu jedem Thema finden sich Links zu Hintergrundinformationen und Verweise auf gesetzliche Grundlagen sowie Tipps für Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik. Darüber hinaus können etwaige weitere Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Gefährdungen individuell ergänzt werden.

     

    Ampelsystem hilft beim Einschätzen

    Ein Farbcode nach dem Ampelsystem erleichtert die Einschätzung des Handlungsbedarfs. Die entsprechenden Maßnahmen werden mit Termin und verantwortlicher Person direkt in das Formular geschrieben. Zwischenergebnisse für die einzelnen Arbeitsbereiche lassen sich jederzeit in ein PDF übertragen und ausdrucken ‒ z. B. um sie vor Ort abzustimmen und dort weitere Informationen zu sammeln.

     

    Gesamtergebnis auf Knopfdruck

    Nach Abschluss der Gefährdungsbeurteilung werden die Ergebnisse automatisch in einem Gesamt-PDF zusammengefasst. Tabellarisch finden sich dort die ermittelten Gefährdungen, die jeweilige Einschätzung des Risikos sowie die festgelegten Maßnahmen mit Terminen und zuständigen Personen. Ausgedruckt lässt sich das PDF für die Dokumentation und regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung nutzen. Termine können zudem in den Kalender des eigenen E-Mail-Programms übertragen werden. Darüber hinaus bleibt die abgeschlossene Gefährdungsbeurteilung online hinterlegt und kann jederzeit wieder aufgerufen werden, beispielsweise für eine Fortschreibung. Datenschutz und Datensicherheit sind gewährleistet.

     

    Registrieren und anmelden

    Wer mit der Online-Gefährdungsbeurteilung arbeiten möchte, registriert sich einfach unter www.bgw-online.de/gefaehrdungsbeurteilung-apotheken mit einer E-Mail-Adresse und einem selbstgewählten Passwort. In dem so erstellten persönlichen Profil können mehrere Gefährdungsbeurteilungen angelegt, gespeichert und später fortgesetzt werden ‒ z. B. für Filialapotheken.

     

    Quelle

    Quelle: ID 45329409