20.10.2025 · Nachricht aus AAZ · Kostenerstattung
Frage: “Wenn ein gesetzlich versicherter Patient die Kostenerstattung nach § 13 SGB V wählt (AAZ 09/2025, Seite 14 f.), wie wirkt sich das auf das Budget der Praxis aus?“
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17.10.2025 · Fachbeitrag aus AAZ · Kieferorthopädie
Der Abschluss einer kieferorthopädischen (KFO-)Behandlung bedeutet, dass die Behandlung einschließlich der Retention i. S. d. § 29 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V abgeschlossen ist. Mit der Abschlusserklärung oder sechs Monate nach einem Behandlungsabbruch können Sie definitiv keine (KFO-Leistungen mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnen. Doch was tun, wenn doch noch Folgeleistungen notwendig werden?
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13.10.2025 · Fachbeitrag aus AAZ · Werkstücke
Einzelkronen als gleichartige Versorgung (AAZ 09/2025, Seite 4 ff.) werden weltweit beinahe täglich hergestellt. Zwei Varianten sind die gefräste Vollkrone aus Nichtedelmetall (NEM) und die monolithische Krone aus Zirkon. Dieser Beitrag zeigt, wie die zugehörigen zahntechnischen Leistungen von der Zahnarztpraxis abzurechnen sind. Zudem werden ausgewählte Privatleistungen bei der Modellherstellung erläutert.
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10.10.2025 · Fachbeitrag aus AAZ · Leserforum
Frage: „Während einer laufenden UPT-Strecke hat sich ein Zahn als behandlungsbedürftig herausgestellt, für den zum Zeitpunkt des PAR-Antrags noch kein Behandlungsbedarf bestand und der daher auch keine Behandlung nach AITa/b erhalten hat. Wie lässt sich die Behandlung für diesen Zahn abrechnen?“
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09.10.2025 ·
Musterverträge und -schreiben aus AAZ · Downloads · Abrechnungsorganisation
Mit der Erklärung es Abschlusses oder dem Abbruch einer KFO-Behandlung nach 6 Monaten Frist können keine kieferorthopädischen Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Alle Folgeleistungen sind privat zu vereinbaren und zu berechnen. Um für alle Beteiligten größtmögliche Transparenz herzustellen, ist es für behandelnde Kieferorthoäden unabdingbar, den Patienten, die Krankenkasse und den behandelnden Hauszahnarzt zu informieren. Diese Textbausteine ...
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08.10.2025 · Fachbeitrag aus AAZ · Prothetik
Ist bei einer Teleskopversorgung nur das Außenteleskop defekt, während das Innenteleskop und die Prothese intakt sind, kann eine Erneuerung des Außenteleskopes die Funktion der Versorgung wiederherstellen. Wie diese Wiederherstellung abzurechnen ist, zeigt der folgende Praxisfall. Der Festzuschuss ist dabei abhängig von der jeweiligen Befundsituation.
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02.10.2025 · Fachbeitrag aus AAZ · Funktionsdiagnostik
Frage: „Wenn man bei einem Kassenpatienten eine adjustierbare Aufbissschiene nach K1 anfertigt und dazu funktionsanalytische Leistungen erbringt, ist außer dem Mittelwertartikulator im Eigenlabor auch die Modellmontage in den individuellen Artikulator notwendig. Diese ist nach BEB-Nr. 0405 abzurechnen. Da meine Praxis umsatzsteuerpflichtig ist, habe ich folgende Frage: Ist die Berechnung der BEB-Nr. 0405 umsatzsteuerpflichtig, weil es sich um eine Privatleistung handelt? Oder ist die ...
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01.10.2025 · Nachricht aus AAZ · Terminhinweis
Am Dienstag, 21.10.2025, von 14:00 bis 16:00 Uhr findet der nächste Termin der IWW-Webinarreihe „Abrechnungspraxis für (Quer-)Einsteiger“ statt. Diesmal geht es um Kombinations-Zahnersatz mit Schwerpunkt Teleskopkronen und -prothesen sowie die zugehörigen prothetischen Leistungen nach dem BEMA. Anhand von Beispielen aus dem Praxisalltag werden Planungen und deren Umsetzung vorgestellt.
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24.09.2025 · Fachbeitrag aus AAZ · Behandlungsvertrag
Ein Behandlungsvertrag kommt nicht zustande, wenn der Bestellvorgang auf einer zahnärztlichen Onlineplattform durch eine nicht bevollmächtigte Dritte (hier: eine in Brasilien ansässige Zahnärztin) ausgelöst wird. Das Amtsgericht (AG) München wies die Zahlungsklage einer Zahnklinik ab
(Urteil vom 23.10.2024, Az. 231 C 18392/24). Da es für das Gericht nur darauf ankam, dass eine wirksame Willenserklärung der Patientin fehlte und nicht darauf, ob die Abrechnung korrekt war, ist unklar, ob ...
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23.09.2025 · Fachbeitrag aus AAZ · Prothetik
Frage: „Für meine Praxis werden gefräste Kronen und Brücken im Partnerlabor hergestellt. Im Praxislabor wird z. B. der Glanzbrand, eine Verblendung und das Bemalen vorgenommen. Habe ich dann ein Eigenlabor, wo ein Umsatz ab 22.000 Euro zu versteuern ist? Falls ja, muss ich dann Chairside-Leistungen wie z. B. eine Okklusionsprüfung mit dazurechnen, wenn ich die umsatzsteuerpflichtige Summe berechne? Und wie sieht es mit dem Bleaching aus?“
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