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  • · Fachbeitrag · Werkstücke

    Metallische und monolithische Einzelkrone als gleichartige Versorgung ‒ zwei Beispiele

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | Einzelkronen als gleichartige Versorgung ( AAZ 09/2025, Seite 4 ff.) werden weltweit beinahe täglich hergestellt. Zwei Varianten sind die gefräste Vollkrone aus Nichtedelmetall (NEM) und die monolithische Krone aus Zirkon. Dieser Beitrag zeigt, wie die zugehörigen zahntechnischen Leistungen von der Zahnarztpraxis abzurechnen sind. Zudem werden ausgewählten Privatleistungen bei der Modellherstellung erläutert. |

    Beispiel 1: Vollkrone aus NEM, gefräst

    Im Seitenzahnbereich wird anstelle einer gegossenen metallischen Vollkrone (Regelversorgung) eine gefräste metallische Vollkrone (gleichartige Versorgung) gefertigt. Gefräste Kronen werden der gleichartigen Versorgung zugeordnet, da der Leistungsinhalt der BEL-Nr. 102 1 „metallische Vollkrone“ von der Herstellung im Gussverfahren ausgeht. Gefräste Kronen werden somit zahntechnisch nach NBL abgerechnet.

     

    MERKE | Die Einstufung als gleichartige Versorgung führt bei einer metallischen Vollkrone allerdings nicht dazu, dass der Regelleistungsbestandteil (metallische Vollkrone) nach der GOZ berechnet wird. Honorarmäßig ist sowohl das Provisorium als auch die metallische Vollkrone nach BEMA zu berechnen. Die Krone bleibt bei beiden Verfahren eine metallische Krone.