· Fachbeitrag · Prävention
Versiegelungen nach BEMA und GOZ abrechnen
von Jana Brandt, ZMV, individuelles Praxismarketing & Abrechnungsbetreuung InPrA, Sangershausen
| Versiegelungen sind sowohl im BEMA als auch in der GOZ als Gebührenpositionen enthalten. Allerdings lassen sich die jeweils beschriebenen Leistungen nicht miteinander vergleichen. Wann welche Position berechnungsfähig ist, fasst dieser Beitrag zusammen. |
Nr. IP5 ist im BEMA streng geregelt
Der BEMA definiert für die Nr. IP5 klare Altersvorgaben. Mit der Leistung darf begonnen werden, sobald die ersten bleibenden Molaren durchbrechen. I. d. R. ist vom 6. Lebensjahr auszugehen. Bei Kindern mit früherem Zahndurchbruch darf die BEMA-Nr. IP5 früher berechnet werden.
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