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  • · Fachbeitrag · BMV-Z

    51. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z: eFormulare, EBZ und Redaktionelles

    | Die Partner des Bundesmantelvertrags ‒ Zahnärzte (BMV-Z) haben sich auf die 51 Änderungsvereinbarung (ÄndV) geeinigt (Download als PDF unter iww.de/s13196). Die Änderungen betreffen verschiedene Themen und wurden insbesondere wegen der Weiterentwicklung des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens (EBZ; vgl. weiterführenden Hinweis) zum 01.01.2025 bzw. zum 01.04.2025 erforderlich. AAZ fasst das Wesentliche zusammen. |

     

    eFormulare wurden auf den Stand zum 01.04.2025 aktualisiert

    Die im BMV-Z in der Anlage 14c enthaltenen eFormulare werden durch die neuen Stylesheets/eFormulare ersetzt, die sich aus der technischen Anlage zum EBZ in der Version 2.0 ergeben. Damit sind diese Formulare auf den Stand zum 01.04.2025 gebracht.

     

    Wesentliche inhaltliche Änderung ist, dass die eFormulare zur Antragstellung in den Bereichen Zahnersatz, KFO und PAR jeweils eine Zusatzseite mit Angaben für den Fall eines Zahnarzt- oder Kassenwechsels erhalten haben.

     

    Die in der Anlage 14d enthaltenen „Erläuterungen und Ausfüllhinweise zu den eFormularen“ wurden bezüglich der Antragsformulare HKP, KFO und PAR ebenfalls um entsprechende Hinweise zu den vorgenannten Zusatzseiten ergänzt. Darüber hinaus wurden zum KFO-Behandlungsplan Änderungen bei den Datenfeldern „KIG“ und „Behandlungsdauer“ beschrieben.

     

    In Anlage 15 wurden Art und Inhalt der Antragsdaten aktualisiert

    In der Anlage 15 ist die „Grundsatzvereinbarung über ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren“ beschrieben. Dort wurden nun in den §§ 7 bis 11 Art und Inhalt der Antragsdaten für die Bereiche KBR/KG, KFO, PAR, Verlängerung UPT und Zahnersatz entsprechend der Version 2.0 der Technischen Anlage zum EBZ aktualisiert.

     

    Diese redaktionellen Änderungen gibt es

    In den Anlagen 2 und 6 BMV-Z wurde bislang auf das papiergebundene Genehmigungsverfahren verwiesen, welches bis zur Einführung des EBZ galt. Mit dem Wegfall verschiedener in Anlage 14a beschriebener Vordrucke zum 01.04.2025 sind diese Verweise hinfällig. Daher wurden diese Verweise entfernt.

     

    Darüber hinaus wurden in den Anlagen 4, 5, 6, 14b, 14d und 18 BMV-Z weitere redaktionelle Änderungen vorgenommen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • AAZ-Sonderausgabe: EBZ seit dem 01.07.2022: So setzen Sie die Vorgaben der KZBV richtig um (Abruf-Nr. 48545081).
    Quelle: Ausgabe 08 / 2025 | Seite 2 | ID 50469491